Was Sie über die Haftung in der Allgemeinmedizin wissen sollten.

Was tun, wenn Allgeimenärzte Fehler machen?

Im Vergleich zu allen anderen Gebieten der Arzthaftung sind die Vorwürfe der Patienten bei allgemeinmedizinischen Fehlern / hausärztlichen Fehlern mit 36 % (Quote) am häufigsten begründet. Oft ist dem Hausarzt, als Fehler, die unterlassene Abklärung von Beschwerden vorzuwerfen (sog. Fehler im Sinne unterlassener Befunderhebung), wenn der Patient ihm z.B. über Brustschmerzen berichtet. Nicht selten werden sehr ernst zu nehmende Krankheitsbilder durch falsch verstandenen Pragmatismus und Schubladendenken fehlerhaft erkannt oder gar übersehen. Fühlen auch Sie sich durch Ihren Hausarzt nicht professionell behandelt? Denken Sie es könnte ein hausärztlicher Fehler vorliegen?

Zögern Sie nicht, eine Anfrage an die Kanzlei zu senden, Ihr Patientenanwalt hilft gerne weiter und berät Sie.

Die unterlassene Zuweisung an einen Facharzt ist ein Behandlungsfehler, der immer wieder vorkommt. Durch die zeitliche Verzögerung kann es dann zu massiven Schäden und Dauerfolgen kommen.

Etwa bei zu spät erkanntem und unbehandeltem Herzinfarkt ist regelmäßig mit einer auf Dauer herabgesetzten Herzleistung für das restliche Leben zu rechnen. Bei einem verspätet erkannten und unbehandelten Schlaganfall, bleiben regelmäßig Lähmungen und andere Folgen wie z.B. Schluckprobleme und Sprachstörungen zurück. Dadurch ändert sich das Leben der Betroffenen von einem Tag auf den anderen grundlegend.

Hohe Ausgaben und starke Umstellungen des gesamten Lebensstils kommen auf die Geschädigten, aber auch deren Angehörige zu. Aus diesen Gründen sind die Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche bei Versäumnissen und Ärztefehlern von Allgemeinmedizinern beträchtlich und ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Gerechtigkeit für Patienten.

Häufigkeit von Fehlern durch Hausärzte und Allgemeinmediziner

Fehlerquoten nach Fachgebiet (2019)

Beispielsfälle zur Haftung des Hausarztes

Das Landgericht Berlin hat in einem Fall (Urteil vom 04.12.2000 – 6 O 385/99), einem 30-jährigen Mann ein Schmerzensgeld von umgerechnet 46.500 Euro zugesprochen (seinerzeit waren es 75.000 DM, die unter Berücksichtigung der Inflation auf den Stand von heute umgerechnet wurden). Der Patient hatte über Brustschmerzen geklagt. Diesen hat sein Hausarzt nicht weiter Beachtung geschenkt, dadurch einen Fehler begangen, und es nicht mit einem Facharzt abgeklärt. Bei dem Patienten kam es kurz darauf zu einem Herzinfarkt. Deswegen ist er seitdem dauerhaft körperlich nicht belastbar. Insbesondere kann er keine längeren Strecken alleine zurücklegen. Seine Herz-Pumpfunktion ist um mehr als 40 % eingeschränkt .

In diesem Urteil musste sich das Landgericht Berlin u.a. damit auseinandersetzen, wann eine Ausschlussdiagnostik eines Herzinfarktes unterbleiben kann. Dies ist nur dann der Fall, wenn ein Infarkt äußerst unwahrscheinlich ist. Bei Auftreten von Kardinalsymptomen wie Brustschmerzen mit Engegefühl ist ein Infarkt durchaus im Bereich des Möglichen und muss abgeklärt werden. Geschieht dies nicht, ist es ein ärztlicher Behandlungsfehler.

Wenn bei Ihnen oder Ihrem Angehörigen ein ähnlich gelagerter Fall vorliegt, ist es ratsam, eine Kanzlei für Medizinrecht mit dem Schwerpunkt auf Arzthaftung zu kontaktieren, wie z.B. die Kanzlei von Fachanwalt Christoph Mühl in Mainz.

Mit dieser Frage musste sich das OLG Hamm (Urteil vom 01.09.2008 – 3 U 245/07) beschäftigen. Ein 45 Jahre alter Mann hatte über akute Symptome geklagt, die für ein Koronarsyndrom gesprochen haben. Leider hat der Arzt versäumt, hier weiter abzuklären. Es kam bedauerlicherweise zu mehreren, teilweise groben ärztlichen Behandlungsfehlern.

Bei rechtzeitiger Abklärung hätte eine Behandlung in einer kardiologischen Spezialklinik erfolgen müssen. So hätte sich ein akuter Herzinfarkt vermeiden lassen. Da dies nicht geschehen ist, kam es aber durch den Arztfehler zu einem Herzinfarkt mit Herz-Kreislauf-Stillstand. Das Gehirn war in dieser Zeit nicht ausreichend mit Sauerstoff versorgt. Es kam durch den Behandlungsfehler zu einem hypoxischen Hirnschaden mit einem schweren hirnorganischen Psychosyndrom und einer Tetraparese. Der Mann war bis zu seinem Tod vollständig pflegebedürftig.

Das OLG Hamm hat seinerzeit 100.000 Euro Schmerzensgeld als angemessen angesehen, neben dem Ersatz weiterer finanzieller Schäden.

Die Durchsetzung eines solchen Schmerzensgeldes bedarf der nötigen Erfahrung und Verhandlungsstärke. Ein Fachanwalt für Medizinrecht mit Spezialisierung auf die Arzthaftung ist dafür genau die richtige Adresse.

Das OLG München (Urteil vom 03.06.2004 – 1 U 5250/03) musste sich genau mit dieser Frage im Jahr 2003 auseinandersetzen. Dort ging es um einen 40-jährigen Mann, bei dem der Arzt fälschlicherweise von einer Migräne ausgegangen war, anstelle von einem Schlaganfall. Die falsche Diagnose war ein grober ärztlicher Behandlungsfehler (sogenannter fundamentaler Diagnosefehler).

Dieser Mann erlitt infolge der ärztlichen Falschbehandlung eine Halbseitenlähmung mit Gesichtslähmung rechts, eine spastische Tonuserhöhung des rechten Armes und des rechten Beines sowie Lähmungen der rechten Hand. Die Feinmotorik auf der rechten Seite ist durch den Kunstfehler schwer gestört.

Das Oberlandesgericht München hat in dieser Fallgestaltung ein Schmerzensgeld von 100.000 Euro als angemessen angesehen. Daneben hat der geschädigte Patient eine Schmerzensgeldrente von 100 Euro monatlich zugesprochen bekommen. Dabei handelt es sich um eine monatliche Zahlung, die dem Patienten ab dem Urteil zusätzlich zu den 100.000 Euro bezahlt wird.

Solche schwere Schäden machen es notwendig, einen Experten für Medizinrecht und Arzthaftung an seiner Seite zu haben. Nur mit einem erfahrenen Fachanwalt für Medizinrecht mit Ausrichtung auf Patientenrechte sind diese Voraussetzung gegeben.

Wie gehen Sie vor bei einem Arztfehler des Hausarztes?

Es kommt immer wieder zu Arztfehlern in der Allgemeinmedizin. Wenn ein Herzinfarkt oder ein Schlaganfall nicht ausgeschlossen werden, sind die Folgen schwerwiegend und verändern das Leben der Geschädigten völlig. Deswegen ist es ratsam, einen Fachanwalt für Medizinrecht hinzuzuziehen, um die Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld prüfen und vor Verjährung sichern zu lassen. Die Kanzlei für Medizinrecht in Mainz ist spezialisiert auf ärztliche Behandlungsfehler im Bereich des Allgemeinmedizin und der Haftung von Hausärzten.

Was die Kanzlei für Sie bei einem Fehler des Hausarztes tut?

Vermuten Sie bei Ihnen oder Ihren Angehörigen bei der Behandlung durch den Allgemeinarzt / Hausarzt einen ärztlichen Behandlungsfehler oder Aufklärungsfehler? Patientenanwalt Christoph Mühl prüft für Sie, ob ein Fall der Arzthaftung im Medizinrecht vorliegt und ein Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz besteht.

Ein erfahrener Experte in der Arzthaftung mit Standorten in Mainz, Wiesbaden und Frankfurt a.M. unterstützt Sie mit dem notwendigen Fachwissen und Know-how im Medizinrecht und hilft, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

  • Fehler Pfusch Arztfehler
  • Allgemeinmedizin Herzinfarkt Schlaganfall Arztfehler
  • Haftung für Arztfehler im Medizinrecht, Medizinanwalt Christoph Mühl Mainz

Sie brauchen einen Fachanwalt für Medizinrecht?

Hier sind Sie in den besten Händen. Überzeugen Sie sich selbst.