Erfahren Sie, wie Sie ein Gedächtnisprotokoll anfertigen

Wir zeigen Ihnen, worauf es beim Gedächtnisprotokoll ankommt

Was sollte in Ihrem Gedächtnisprotokoll drin sein?

Das Gedächtnisprotokoll ist eine wichtige Stütze für uns bei der Vorbereitung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche und dem Schriftverkehr mit der Haftpflichtversicherung des betroffenen Arztes oder der Klinik und selbstverständlich auch vor Gericht. Im Gedächtnisprotokoll werden die aus Ihrer Sicht wichtigen Abläufe festgehalten. Das Gedächtnisprotokoll muss die wesentlichen Punkte enthalten. Damit Sie einen „roten Faden“ haben, haben wir die aus Sicht eines auf Arzthaftung und Geburtsschaden spezialisierten Patientenanwalts wichtigen Aspekte in Stichpunkten zusammengefasst. Hier finden Sie die Einzelheiten:

In Arzthaftungsfällen ist folgendes wichtig:

  • Welche Symptome hatten Sie vor der Behandlung im Krankenhaus oder beim Arzt?
  • Wer hat die Eingangsuntersuchung durchgeführt (Arzt welcher Fachrichtung, ggf. ein Assistenzarzt)? Was wurde angeordnet?
  • Haben Sie die Symptome dem Arzt oder der Krankenschwester mitgeteilt? War sonst jemand dabei (Freund, Familienmitglied, Ehepartner usw.)?
  • Wie hat sich Ihr Zustand während der Behandlung entwickelt? Hatten Sie weiterhin Beschwerden (welche?) und wurden diese jemandem (wem?) mitgeteilt? Können das andere ggf. bestätigen (Familie, Freunde usw.)?
  • Wie ist die weitere Behandlung bei anderen Ärzten abgelaufen und wie geht es Ihnen heute mit der Situation?

In Geburtsschadensfällen sind folgende Besonderheiten zu beachten:

  • Gab es Auffälligkeiten in der Schwangerschaft (Bluthochdruck, Blutungen etc.)?
  • Was ist nach der Aufnahme im Krankenhaus passiert? Wer (Arzt, Hebamme?) hat die erste Untersuchung durchgeführt? Was ist danach gesagt worden?
  • Gab es Besonderheiten während der Geburt (z.B. akut aufgetretene Schmerzen, Veränderung der Herztöne beim Kind, Blutungen)?
  • Was ist hierauf von den beteiligten Personen gesagt und gemacht worden?
  • Wurde während der Entbindung über etwas gesprochen und was genau (von wem?) ist gesagt worden?
  • Hat man (wer?) über die Möglichkeit eines Kaiserschnitts gesprochen?
  • Welche Personen waren bei der Geburt des Kindes anwesend?
  • Was hat wer getan, um das Kind zu entwickeln?
  • Wie ist die Behandlung nach der Geburt durch den Kinderarzt abgelaufen und wie geht es dem Kind mit seiner Behinderung?

Das Gedächtnisprotokoll sollte möglichst ausführlich sein. Je detaillierter Sie die Vorgänge beschreiben, umso besser. Außerdem sollte das Gedächtnisprotokoll so früh wie möglich erstellt werden, weil mit zunehmender Zeit die Erinnerungen verblassen. Nehmen Sie sich daher die notwendige Zeit. Es lohnt sich! Bei Rückfragen kontaktieren Sie unsere Kanzlei für Medizinrecht in Mainz mit Spezialisierung auf Arzthaftung, Geburtsschäden und Patientenrechte.

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